E-Rechnung prüfen.
Laden Sie eine XRechnung (XML) oder eine ZUGFeRD-Rechnung (PDF) hoch. Sie sehen sofort, ob sie maschinell gelesen werden kann und was drinsteht. Die Datei wird nicht gespeichert.
Die Datei wird zum Prüfen an unseren Server in der EU übertragen, dort im Arbeitsspeicher verarbeitet und nicht gespeichert. Kein Konto, keine Cookies. Details in der Datenschutzerklärung.
Was ist eine XRechnung?
Eine Rechnung als strukturierte Datei statt als PDF, damit das System des Empfängers sie automatisch lesen kann. Deutschland hat dafür eine eigene, strenge Ausprägung mit genauen Vorgaben für jedes Feld. Verstößt eine Rechnung gegen die Vorgaben, wird sie zurückgewiesen — und eine zurückgewiesene Rechnung ist eine unbezahlte Rechnung.
Warum das jetzt zählt
Die E-Rechnung wird stufenweise Pflicht: seit dem 01.01.2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ab dem 01.01.2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz sie ausstellen, ab dem 01.01.2028 gilt das für nahezu jede Rechnung zwischen Unternehmen (Wachstumschancengesetz, § 14 UStG).
Was hier geprüft wird — und was nicht
Geprüft wird, ob die Datei als EN-16931-Rechnung gelesen werden kann und ob die tragenden Pflichtangaben vorhanden sind: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Verkäufer, Käufer, mindestens eine Position und — bei reinem XML — die Käuferreferenz (Leitweg-ID).
Das ist eine Vorprüfung, keine Zertifizierung. Die verbindliche Prüfung macht der offizielle KoSIT-Validator gegen das jeweils gültige Regelwerk. Wenn diese Seite „gelesen“ sagt, heißt das: die Datei ist strukturell in Ordnung — nicht, dass jeder Empfänger sie annimmt.
Und für den Bau?
Eine gültige E-Rechnung erzeugen viele Buchhaltungsprogramme. Die Bauabrechnung deckt kaum eines davon ab: Abschläge mit fortgeschriebenem Gesamtstand, Nachträge, die mit ihrer Position verknüpft bleiben, Sicherheitseinbehalte, die zu festen Terminen fällig werden. Genau dort setzt BauLynq an — und die Mengen kommen aus dem Aufmaß, nicht aus der Tastatur.